Revolving Kreditkarten: Wenn der Kurzzeit-Kredit zur Schuldenfalle wird
Verbraucherschützer setzen sich für niedrigere Zinssätze ein – bisher ohne Erfolg
Sogenannte Revolving Kreditkarten stehen in der Kritik, immer mehr Nutzer in die Schulden zu treiben. Dieser Sofort-Kredit wirkt auf viele Verbraucher verlockend, birgt aber auch Gefahren. Verbraucherschützer plädieren dafür, Vorsicht bei der sogenannten Teilzahlungsfunktion walten zu lassen.
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Wenn der Kurzzeit-Kredit zur Schuldenfalle wird
Anbieter wie Karstadt, Ikea oder Amazon locken Kunden mit Kurzzeit-Krediten, die über die Kreditkarte gewährt werden. Sogenannte Revolving Cards bieten nicht nur die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag auf der Karte am Ende eines Abrechnungszeitraums komplett zu begleichen, sondern auch eine Teilzahlungsfunktion. Genau davor warnen aber diverse Verbraucherschützer, da diese Funktion zur Schuldenfalle werden kann.
Wer seine Finanzen bei solchen Kreditkarten nicht im Blick hat, kann schnell in die Schuldenfalle tappen. Allein die Zinsen, die bei Revolving Kreditkarten berechnet werden, sind mit Werten zwischen 13 und 18 Prozent p.a. enorm.
Teilzahlung bei Revolving Cards oft voreingestellt
Bei einer Revolving Card, die auch oft „echte Kreditkarte“ genannt wird, stottert der Nutzer über die Teilzahlungsfunktion nur drei, fünf oder zehn Prozent des Einkaufs über das Girokonto ab. Der Rest bleibt als Schuld auf einem Extra-Kreditkartenkonto, auf den wiederum die hohen Zinsen anfallen. Wer nicht aufpasst, kann über Monate oder Jahre hinweg mehrere Tausend Euro Schulden anhäufen.
Insgesamt macht die Revolving Kreditkarte in Deutschland einen Teil von etwa 15 Prozent des gesamten Kreditkartenmarktes aus. Das Tückische: In der Regel ist die Teilzahlung voreingestellt und viele Nutzer wissen das nicht einmal.
Vorgehen wird von der Branche toleriert
Die Höhe der Zinsen seien laut Udo Reifner, Finanzexperte, Verbraucherrechtler und Anwalt, zwar unverhältnismäßig, aber zulässig. Zwar gelten Zinsen, die den marküblichen Durchschnittszins um rund das Doppelte übertreffen als Wucher. Doch Bankenaufsicht, BaFin und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tolerieren dieses Vorgehen. Laut Reifner ist es am Verbraucher, rechtliche Schritte zu gehen, wenn dieser nicht einverstanden mit der Zinssetzung ist.
Verbraucherschützer fordern seit langem niedrigere Zinsen für Revolving-Kreditkarten. Dafür setzt sich auf Bundesebene seit Jahren ein "Bündnis gegen Wucher" ein, dem Verbraucherzentralen, Sozialverbände und Schuldnerberatungen angehören. Bisher konnten keine Erfolge erzielt werden.
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